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Verkaufsbedingungen

Aktualisiert am 3. Mai 2026

Dieses Dokument ist eine Höflichkeitsübersetzung. Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die französische Fassung.

Diese Verkaufsbedingungen («Verkaufsbedingungen») regeln das Abonnement des ARVENS-Dienstes durch professionelle Makler.

Preis

Das ARVENS-Abonnement wird gemäß dem bei der Registrierung gewählten Plan berechnet. Die Preise sind in Euro (EUR) angegeben und enthalten alle Steuern. ARVENS wird von QUASARIA herausgegeben, einem Einzelunternehmen unter dem französischen Mehrwertsteuer-Befreiungsregime (Artikel 293 B des französischen Steuergesetzbuchs): Dem Kunden wird keine MwSt. in Rechnung gestellt. Die Rechnungen tragen den Vermerk « TVA non applicable, art. 293 B du CGI » (MwSt. nicht anwendbar). Die Preise können geändert werden; jede Änderung wird dreißig (30) Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Die Änderung gilt erst ab dem auf die Mitteilung folgenden Abrechnungszyklus.

Rechnungstellung und Archivierung

Rechnungen werden in elektronischer Form (PDF) ausgestellt und dem Makler über seinen persönlichen Bereich bereitgestellt. Gemäss Artikel L123-22 des französischen Handelsgesetzbuchs und Artikel 286 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs bewahrt ARVENS Rechnungen ab Ausstellung zehn (10) Jahre auf. Der Makler erkennt die Beweiskraft der elektronischen Rechnung gemäss Artikel 1366 des französischen Code civil an.

Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung erfolgt ausschliesslich per Kreditkarte über Stripe Payments Europe Ltd, einem zugelassenen Auftragsverarbeiter. Der Makler ermächtigt den automatischen Einzug des Abonnements zu jedem Fälligkeitstermin. ARVENS speichert keine Bankdaten (Kartennummer, Prüfziffer usw.).

Laufzeit und Verlängerung

Das Abonnement wird für eine monatliche Laufzeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch zu jedem Fälligkeitstermin um denselben Zeitraum, sofern es vom Makler nicht zuvor unter den nachstehenden Bedingungen gekündigt wird.

Kündigung

Der Makler kann sein Abonnement jederzeit über seinen Verwaltungsbereich oder per E-Mail an contact@arvens.app kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Zeitraums wirksam. Eine anteilige Erstattung erfolgt nicht.

Verzugszinsen und Pauschalentschädigung

Gemäss den Artikeln L441-10 und D441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs zieht jeder Zahlungsverzug von Rechts wegen und ohne dass eine Mahnung erforderlich wäre nach sich: · Verzugszinsen, fällig ab dem auf den Fälligkeitstag folgenden Tag, berechnet zu dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatz, erhöht um zehn (10) Prozentpunkte; · eine Pauschalentschädigung für Beitreibungskosten von vierzig (40) Euro je unbezahlter Rechnung. Übersteigen die tatsächlich entstandenen Beitreibungskosten diesen Betrag, kann ARVENS gegen entsprechenden Nachweis eine ergänzende Entschädigung verlangen.

Sperrung wegen Zahlungsausfall

Bei Zahlungsverzug nach Fälligkeit und nachdem eine Mahnung acht (8) Tage erfolglos geblieben ist, kann ARVENS den Zugang des Maklers zum Dienst sperren, unbeschadet weiterer Rechte, insbesondere des Rechts, die Forderung und die Strafzinsen einzutreiben. Die Sperrung führt bis zur Regulierung dazu, dass die Dossiers in den Lese-Modus versetzt werden, ohne Möglichkeit, neue Links zu erstellen.

Rechnungsbeanstandung

Jede Beanstandung einer Rechnung muss ARVENS per E-Mail an contact@arvens.app innerhalb einer Frist von höchstens sechzig (60) Tagen ab Ausstellung der Rechnung angezeigt werden. Andernfalls gilt die Rechnung als vom Makler vorbehaltlos angenommen.

Widerrufsrecht

Da das Abonnement zwischen Fachleuten (regelmässig tätigen Immobilienmaklern) abgeschlossen wird, finden die verbraucherrechtlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht keine Anwendung (Art. L221-3 des französischen Verbrauchergesetzbuchs).

Rechtliche Natur der erzeugten Beweise und Haftungsbegrenzung

ARVENS stellt ein technisches Werkzeug zur Erstellung einfacher Beweise im Sinne von Artikel 1366 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung. Der Audit-PDF-Bericht, die HMAC-Protokolle und die NDA-Annahmen, die von der Plattform erzeugt werden, stellen einfache Beweise dar, deren Beweiskraft vom Richter souverän gewürdigt wird. ARVENS erbringt keine Rechtsberatung. ARVENS kann nicht für den Ausgang von Streitigkeiten haftbar gemacht werden, in denen seine Beweismittel geltend gemacht werden. Der Kunde ist allein verantwortlich für den rechtlichen Kontext seiner Nutzung der Plattform, für die Wahl der NDA-Klauseln, denen er seine Käufer zustimmen lässt, und für die Angemessenheit, gegebenenfalls auf qualifizierte elektronische Signaturen im Sinne der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS) zurückzugreifen. Im Falle eines Streits über den Beweiswert eines von ARVENS erzeugten Dokuments ist die Haftung von QUASARIA auf die Erstattung der letzten zwölf (12) Monate der vom Kunden tatsächlich gezahlten Abonnementgebühren begrenzt, unter Ausschluss aller indirekten Schäden.

Preisänderung

Jede Preisänderung wird dem Makler per E-Mail mit einer Vorankündigungsfrist von dreissig (30) Tagen mitgeteilt. Der Makler kann bei Nichteinverständnis innerhalb der Frist vor Anwendung des neuen Tarifs kostenfrei kündigen.

Fortgeltung der Klauseln

Die Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer entbindet den Makler nicht von der Zahlung der zum Beendigungsdatum geschuldeten Beträge. Die Bestimmungen zu geistigem Eigentum, Vertraulichkeit, Haftungsbegrenzung, anwendbarem Recht und Streitbeilegung sowie zur Aufbewahrung bereits erstellter NDA-Protokolle überdauern das Vertragsende und entfalten weiterhin ihre Wirkung.